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12.05.2025
12.05.2025
21498 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Kein wirtschaftlicher Nachteil während Betriebsrats­tätigkeit

18.07.2023Kein wirtschaftlicher Nachteil während Betriebsrats­tätigkeitArbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2023, Aktenzeichen 3 Ca 74/21Ein Betriebsrats­mitglied darf aufgrund seiner Betriebsrats­tätigkeit keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Eine Benachteiligung ist dabei jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsrats­mitglied beruht.Ein Autoverkäufer ist seit Oktober 2009 im bei der Arbeitgeberin gebildeten Betriebsrat tätig.In den letzten Jahren hat sein Anteil der Betriebsrats­tätigkeit zugenommen, während sich gleichzeitig seine Arbeitszeiten in gleichem Umfang verringerten. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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