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28.04.2024
28.04.2024
16967 Landgericht München I

Kein Weiterverkauf von Oktoberfest-Tischreservierungen auf Zweitmarkt

12.10.2021Das Landgericht München I hat einer Eventagentur verboten, Tischreservierungen des Oktoberfest-Festzelts der „Ochsenbraterei“ im Internet anzubieten und zu veräußern. Die beklagte Eventagentur wurde zur Unterlassung des Verkaufs von Tickets der Klägerin, zur Auskunft über ihre Bezugsquellen und über den Umfang der Verkäufe, sowie zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin verurteilt. Zudem stellte das Gericht die grundsätzliche Verpflichtung der beklagten Agentur zur Zahlung von Schadensersatz fest.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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