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06.05.2024
06.05.2024
10007 Urlaubs­verfall

Kein Verfall von Urlaub ohne konkreten Hinweis durch den Arbeitgeber

04.12.2019Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor dem Verfall des Urlaubs­anspruches unmiss­verständlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu nehmen ist, da er ansonsten verfällt (Bundes­arbeits­gericht, Urteil vom 19.02.2019, Az: 9 AZR 541/15).Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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