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28.04.2024
28.04.2024
10574 Sozialgericht Osnabrück

Kein Unfall­versicherungs­schutz im eigenen Zimmer im Internat

27.02.2020Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn sich der Unfall in einem zur Privatsphäre des Internatsschülers gehörigen Zimmer ereignet. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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