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29.04.2024
29.04.2024
11383 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Kein Unfall­versicherungs­schutz für Geschäftsreisenden bei Terroranschlag während eines Restaurantbesuches

09.06.2020Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Geschäftsreisender während eines Restaurantbesuchs auch dann nicht gesetzlich unfallversichert ist, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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