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29.04.2024
29.04.2024
9905 Oberlandesgericht Brandenburg

Kein Umgangsrecht der Großeltern mit Enkel wegen dadurch bedingtem Verzicht der in Trennung lebenden Eltern auf Umgangswochenenden

13.12.2019Das Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkindern besteht nur dann, wenn feststeht, dass dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Dies ist etwa zu verneinen, wenn das Umgangsrecht der Großeltern dazu führt, dass die in Trennung lebenden Eltern auf ihr Umgangswochenende verzichten müssten. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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