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29.04.2024
29.04.2024
10449 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Recht eines Wohnungseigentümers zum Betreten einer Sonder­nutzungs­fläche zwecks Erreichens einer "gefangenen" Gemeinschaftsfläche

20.02.2020Ist eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Fläche erreichbar, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, besteht für einen Wohnungseigentümer kein Betretungsrecht zum Erreichen der "gefangenen Fläche", wenn für sie keine bestimmte Nutzungsart vorgesehen ist. In diesem Fall besteht nur ein Betretungsrecht wegen Vornahme von Instandsetzungs- bzw. In­stand­haltungs­arbeiten. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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