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03.05.2024
03.05.2024
10314 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Mitverschulden wegen fehlenden Beinschutzes beim Fahren einer Harley Davidson

31.01.2020Kommt es zu einem Motorradunfall, so ist dem Unfallgeschädigten nicht deshalb ein Mitverschulden anzulasten, weil er beim Fahren mit einer Harley Davidson keinen Beinschutz trug. Denn ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorrad­schutz­kleidung besteht nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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