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02.05.2024
02.05.2024
19254 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Mangel bei Geschmacks­abweichungen über eine Augenbrauen­pigmentierung

02.09.2022Eine Augenbrauen­pigmentierung betrifft neben der reinen handwerklichen Leistung auch künstlerische Aspekte. Der Besteller hat deshalb grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungs­spielraum des Unternehmers hinzunehmen, so dass Geschmacks­abweichungen keinen Mangel begründen. Dies ist nur anders, wenn konkrete Vorgaben im Sinne einer Beschaffenheits­vereinbarung gemacht wurden. Da derartige Vorgaben nicht feststellbar waren, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den mit der Berufung weiterverfolgten Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Ersatz der Kosten einer Korrekturbehandlung keinen Erfolg beigemessen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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