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11.05.2025
11.05.2025
21503 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Kein Impfnachweis - Kein gesetzliches Tätigkeitsverbot?

17.05.2023Kein Impfnachweis - Kein gesetzliches Tätigkeitsverbot?Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 18.05.2022, Aktenzeichen 2 Ca 2082/21Es besteht kein gesetzliches Beschäfti­gungsverbot für bereits vor dem 15.03.2022 beschäftigte Arbeitnehmer, die entgegen der Regelung im Impfschutzgesetz ihrer Arbeitgeberin keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.Ein Auszubildender für den Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers wurde vom Schulleiter der Pflegeschule einige Male darauf aufmerksam gemacht, dass er seine FFP-2-Maske zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht richtig trage. Eine Abmahnung erfolgte jedoch nicht. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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