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27.04.2024
27.04.2024
10584 Amtsgericht Hamburg-Altona

Kein Anspruch des Vermieters auf Unterlassen des Transports eines Fahrrads durch Treppenhaus

28.02.2020Ein Vermieter kann nicht gemäß § 541 BGB den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus verbieten. Vielmehr ist das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung und damit der Fahrradtransport durch das Treppenhaus üblich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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