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29.04.2024
29.04.2024
10068 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Anspruch auf Verdienstausfall bei Aufnahme eines offensichtlich vernachlässigten Babys

18.12.2019Nimmt eine Pflegemutter ein offensichtlich vernachlässigtes Baby einer Minderjährigen auf und nutzt drei Jahre Erziehungsurlaub, kann sie nicht von den behandelnden Ärzten wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers Verdienstausfall für diese Zeit verlangen. Die Berufstätigkeit wurde nicht wegen der Erkrankung aufgegeben, sondern um dem Kind intensive Nähe und Fürsorge zukommen zu lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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