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27.04.2024
27.04.2024
10108 Landgericht Itzehoe

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei anaphylaktischem Schock nach Eis im Restaurant

27.12.2019Tritt nach dem Kauf und Verzehr von einem im Restaurant gekauften Eis ein allergischer Schock auf, kann man vom Restaurantbetreiber nur dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem eine konkrete Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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