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02.05.2024
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10095 Amtsgericht München

Kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises bei Angabe eines falschen Verwendungszwecks bei Überweisung

23.12.2019Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei fälschlicher Angabe der Steuernummer statt der Buchungsnummer im Verwendungszweck bei einer Reisebuchung kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises besteht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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