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04.05.2024
04.05.2024
11205 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Anspruch auf Mehrbedarf für Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor dem Corona-Virus

07.05.2020Die derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB II-Regelbedarf zu finanzieren, da sie als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden können. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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