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02.05.2024
02.05.2024
11222 Verwaltungsgericht Köln

Kein Anspruch auf Gewährung der Corona-Soforthilfe im Eilverfahren wegen privater Existenzgefährdung

12.05.2020Im gerichtlichen Eilverfahren kann eine NRW-Soforthilfe 2020 nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass ohne die Zahlung eine Existenzgefährdung seines Unternehmens vorliegen würde, sondern sich auf eine private Existenzgefährdung beruft. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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