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28.04.2024
28.04.2024
11450 Verwaltungsgericht Gießen

Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Berufsschüler

18.06.2020Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Eilantrag der Schülerinnen abgelehnt, die selbst nicht zu den von der 2. Hessischen Corona-Verordnung von der Präsenzpflicht ausgenommenen Personen gehören. Die Schulpflicht ergebe sich aus dem hessischen Schulgesetz und sei vom hessischen Verordnungsgeber nur für bestimmte Personenkreise und unter den in der Corona-Verordnung bestimmten Auflagen ausgesetzt. Zu einer weitergehenden Regelung, wie sie die Antragstellerinnen fordern, sei der hessische Gesetzgeber nicht verpflichtet. Er komme mit den Regelungen der 2. Corona-Verordnung seiner Pflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Schüler ausreichend nach.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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