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28.04.2024
28.04.2024
10462 Kammergericht Berlin

Kein Anscheinsbeweis gegen Linksabbieger bei Kollision mit entgegenkommendem Rechtsabbieger an ampelgeregelter Kreuzung

21.02.2020Bei einer ampelgeregelten Kreuzung spricht bei einer Kollision von einem Linksabbieger mit einem entgegenkommenden Rechtsabbieger kein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Linksabbiegers. Ist dem Rechtsabbieger entweder ein Rotlichtverstoß oder eine Nichtbeachtung des Vorrangs des Linksabbiegers vorzuwerfen, so haftet der allein für den Verkehrsunfall. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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