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03.05.2024
03.05.2024
13008 Gewerbe­miete

Kehrtwende in München: LG München stuft Corona-Pandemie als Mietmangel ein

27.11.2020Bereits währen des Lockdowns wurde diskutiert, ob Gewerbe­mieter und Pächter neben der Stundungs­möglichkeit ein Recht zur Minderung der Miet­zahlungen bzw. Pacht­zahlungen nach § 536 BGB haben. Das würde dazu führen, dass gestundete Mieten nicht in voller Höhe nachbezahlt werden müssten. Im Falle voll bezahlter Mieten würde ein Recht zur Minderung einen Erstattungs­anspruch des Mieters / Pächters auf Zahlung von zu viel bezahlter Miete / Pacht bedeuten.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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