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19.10.2026
19.10.2026
28476 Schumann & Rasch - Rechtsanwälte und Strafverteidiger

Jugendstrafrecht für Heranwachsende: Wann gilt § 105 JGG?

21.08.2026Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Jugendstrafrecht Gilt für 18- bis 20-Jährige Jugend- oder Erwachsenen­strafrecht, und was bedeutet § 105 JGG? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt die Regeln und die Reformdebatte. Kurz gesagt Heranwachsende sind 18 bis 20 Jahre alt (zur Tatzeit). Für sie gilt nicht automatisch das Erwachsenen­strafrecht: Nach § 105 JGG prüft das Gericht im […]The post Jugendstrafrecht für Heranwachsende: Wann gilt § 105 JGG? first appeared on Schumann & Rasch - Rechtsanwälte und Strafverteidiger.Weiterlesen auf schumannundrasch.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf schumannundrasch.de
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