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28.04.2024
28.04.2024
13429 Thüringer Landessozialgericht

Jobcenter muss Kosten für Computer und Drucker für pandemiebedingten Hausschulunterricht übernehmen

08.02.2021Das Jobcenter muss im Falle eines pandemiebedingten Haus­schul­unterrichts die Kosten für einen Computer und Drucker als Mehrbedarf übernehmen. Jedoch ist dem Leistungsempfänger zumutbar, gebrauchte Geräte zu verwenden. Dies hat das Landessozialgericht Thüringen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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