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02.12.2024
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Jahresabrechnung der WEG Wohnungsei­gentümerge­meinschaft – Tipps vom Anwalt

10.11.2022Durch die Jahresabrechnung, auch häufig Hausgeldabrechnung genannt werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft festgestellt und auf die Wohnungseigentümer verteilt. Es werden die tatsächlichen Nutzungen, Lasten und Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahres abgerechnet.Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres hat der Verwalter die Jahresabrechnung zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erstellung der Jahresabrechnung wird innerhalb angemessener Frist fällig; nach der bisherigen Rechtsprechung ist dies spätestens 6 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Fall. ...Weiterlesen auf www.posikow-kehren.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.posikow-kehren.de
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