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28.04.2024
28.04.2024
12223 Landgericht Berlin

Irrtümliche Annahme eines Mieters zur Richtigkeit des beauftragten Privatgutachtens rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses

21.09.2020Verweigert ein Wohnungsmieter die Duldung einer Mangelbeseitigung, weil er irrtümlich annimmt, dass das durch ihn beauftragte Privatgutachten zum fehlenden Vorliegen des Mangals richtig sei, so rechtfertigt dies nicht die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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