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29.04.2024
29.04.2024
14749 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen derzeit nicht dorthin rücküberstellt werden

21.04.2021Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte grundsätzlich nicht nach Griechenland zurückgeführt werden dürfen, weil für sie die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigen können.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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