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01.05.2024
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12423 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten

20.10.2020Ob Hartz-IV-Empfänger in einer zu teuren Wohnung leben und nur die angemessenen Mietkosten übernommen werden, soll durch die Sonderregelungen des Sozialschutzpakets vorübergehend nicht geprüft werden um Corona bedingte Wohnungsverluste zu vermeiden. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat hierzu entschieden, dass diese Regelungen nicht nur für Bestands­mietverträge gelten, sondern auch für Neuanmietungen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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