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28.05.2026
28.05.2026
28165 Oberlandesgericht Hamburg

Hamburgische Sparkasse - Haspa - muss nach Schließfachraub keinen Schadenersatz zahlen

28.05.2026Im August 2021 waren Unbekannte in die Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt-Mitte eingebrochen und konnten Millionen erbeuten. Das Hanseatische Oberlandesgericht urteilte, dass die Sparkasse den Tresorraum ausreichend gesichert habe und es vonseiten der Haspa keine Pflichtverletzung gegeben habe. Die Richter wiesen daher die Klage eines Kunden auf eine über den vertraglichen Höchstbetrag hinausgehende Zahlung der Sparkasse ab.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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