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05.05.2025
05.05.2025
25803 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Einschränkung von Gerichtsstands­vereinbarungen bei Kartellverstößen

05.05.2025Der Anwendungsvorrang des deutschen Kartellrechts vor dem Recht anderer Staaten soll auch die fehlerfreie Beurteilung eines Rechtsstreits durch die Instanzen sichern. Für auf Kartellverbote gestützten Klagen kann nicht mit einer Gerichtsstands­vereinbarung die Zuständigkeit deutscher Gerichte entzogen und auf Einrichtungen von Nicht-EU-Staaten übertragen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die internationale Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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