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27.04.2024
27.04.2024
11403 Oberlandesgericht München

Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Wendenden nach sorgfaltswidrigem Wendemanöver

11.06.2020Ein Wendender muss die Sorgfalts­anforderungen aus § 9 Abs. 5 StVO beachten. Kommt er dem nicht nach und es geschieht ein Unfall, so kann dies zu einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu seinen Lasten führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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