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28.04.2024
28.04.2024
19029 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Grundsicherung: Gasheizofen als einmaliger Bedarf anerkannt

02.08.2022Haben die Miet­vertrags­parteien vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizungsanlage umfasst, handelt es sich bei der Anschaffung und Installation des Ofens um Kosten für die Heizung i.S.v. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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