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28.04.2024
28.04.2024
10550 Hessisches Landessozialgericht

Geringer ergänzender Sozial­leistungs­bezug begründet keinen Missbrauch des EU-Frei­zügig­keits­rechts

25.02.2020Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, erhalten regelmäßig keine Grund­sicherungs­leistungen (sogenanntes Hartz IV) Leistungsberechtigt sind hingegen frei­zügigkeits­berechtigte Arbeitnehmer, solange kein Missbrauch des EU-Frei­zügig­keits­rechts vorliegt. Von einem solchen Missbrauch sei jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn der Betroffene durch seine Arbeitnehmer­tätigkeit seinen eigenen Bedarf fast vollständig selbst decken kann. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Eilverfahren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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