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02.05.2024
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12932 Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Gerichtlichem Sachverständigen steht wegen coronabedingt erhöhtem Hygieneaufwands höhere Vergütung zu

09.12.2020Gerichtliche Sachverständige haben wegen eines coronabedingt höheren Hygieneaufwands Anspruch auf eine höhere Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei pauschal nach dem 1-fachen Satz der Nr. 245 GOÄ. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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