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29.04.2024
29.04.2024
16841 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Gebührensatzung darf gesamt­schuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für Gebühren der Abwasserbeseitigung regeln

27.09.2021Eine Gebührensatzung, wonach Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für Gebühren der Abwasserbeseitigung haften, ist nicht zu beanstanden. Es besteht keine Pflicht zur Regelung von Sonderbestimmungen für Wohnungseigentümer. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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