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03.05.2024
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9794 Bundesverwaltungsgericht

Für den künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND haben keinen Anspruch auf besondere Vergünstigungen bei Umzugskosten und Trennungsgeld

28.11.2019Mitarbeiter des Bundes­nachrichten­dienstes (BND), die schon vor dessen Umzug nach Berlin für den neuen Standort eingestellt wurden und lediglich übergangsweise noch am alten Standort beschäftigt waren, haben nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in Berlin grundsätzlich keinen Anspruch auf besondere Vergünstigungen bei der Gewährung von Umzugs­kosten­vergütung und Trennungsgeld. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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