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28.04.2024
28.04.2024
10199 Amtsgericht Coesfeld

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadens­ersatz­anspruch umfasst Miet­differenz­schaden für Dauer von 3 ½ Jahren

16.01.2020Der Schadens­ersatz­anspruch des Mieters gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Miet­differenz­schaden für die Dauer von 3 ½ Jahren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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