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29.04.2024
29.04.2024
10788 Bundessozialgericht

BSG: Möglicher Anspruch gegen Jobcenter auf Übernahme von Kosten einer doppelten Mietzahlung wegen Umzugs

13.03.2020Gegen das Jobcenter kann ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer doppelten Mietzahlung wegen eines Umzugs bestehen. Die Kosten gehören entweder zu den Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II, wenn beide Wohnungen im Zeitraum der Doppelzahlung genutzt wurden und die Doppelmiete nicht vermeidbar war. Ist dies nicht der Fall, richtet sich der Anspruch auf Kostenübernahme demgegenüber nach § 22 Abs. 6 SGB II, was einen vorherigen Antrag beim Jobcenter bedarf. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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