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27.04.2024
27.04.2024
16042 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Für Zulässigkeit einer Gaststätte in allgemeinem Wohngebiet ist Vorhandensein bestehender Gaststätten unerheblich

27.07.2021Für die Frage der Zulässigkeit einer Gaststätte in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ist es unerheblich, ob die gebietsbezogene Nachfrage bereits durch vorhandene Gaststätten befriedigt wird. Das öffentliche Baurecht dient nicht dem Konkurrenzschutz. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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