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29.04.2024
29.04.2024
15447 Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg

Für Untermieterlaubnis ist Vorlage eines Nachweises über Haft­pflicht­versicherung des Untermieters nicht erforderlich

03.06.2021Ein Vermieter darf seine Erlaubnis zur Untervermietung nicht davon abhängig machen, dass ein Nachweis über das Bestehen einer Haft­pflicht­versicherung des Untermieters vorgelegt wird. Ausreichend sind vielmehr die Informationen über sein Name, seine aktuelle Wohnanschrift und seine berufliche Tätigkeit. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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