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27.04.2024
27.04.2024
17480 Verwaltungsgericht Koblenz

Frührentner muss nach Gewährung von Erwerbsminderungs­rente Wohngeld zurückzahlen

24.12.2021Ein Wohngeldempfänger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er für den Zeitraum, für den Wohngeld gewährt worden ist, nach der Wohngeldgewährung nachträglich eine Erwerbsminderungs­rente erhält. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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