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29.04.2024
29.04.2024
16270 Verwaltungsgericht Köln

Freizeitpark auf der "Deutzer Werft" kann stattfinden

11.08.2021Der für die Zeit vom 31. Juli bis 22. August 2021 von der Gemeinschaft Kölner Schausteller e.G. geplante und von der Stadt Köln genehmigte "Erste temporäre Freizeitpark Köln" ist baurechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Antrag eines Anwohners abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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