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02.05.2024
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12198 Bundesarbeitsgericht

Freie Mitarbeiter fallen unter das Entgelt­transparenz­gesetz

16.09.2020Das Entgelt­transparenz­gesetz besagt in § 10 Absatz 1 Satz 1, dass "Beschäftigte" das Recht haben, Auskunft über die Entlohnungsweise anderer Arbeitnehmer mit derselben Tätigkeit zu erhalten, um die Einhaltung des Entgelt­gleichheits­gebots überprüfen zu können. Die Begriffe "Arbeitnehmerin" und "Arbeitnehmer" schließen im Einzelfall auch arbeitnehmer­ähnliche Personen ein, die somit ebenfalls unter das Entgelt­transparenz­gesetz fallen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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