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29.04.2024
29.04.2024
13172 Oberlandesgericht Hamburg

Fixierung eines in psychiatrischer Klinik untergebrachten Kindes nur bei Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal genehmigungsfähig

06.01.2021Die Fixierung eines in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Kindes kann gemäß § 1631 b Abs. 2 BGB nur genehmigt werden, wenn eine Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal gewährleistet ist. Eine stetige Erreichbarkeit des Personals ist unzureichend. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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