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07.04.2026
07.04.2026
27952 Verwaltungsgericht Trier

Finanzmittel gibt es nur für die in das Ausländer­zentralregister eingetragenen ukrainischen Vertriebenen

07.04.2026Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage des Eifelkreises Bitburg-Prüm auf Gewährung von Finanzmitteln für die Aufnahme solcher ukrainischer Vertriebener, die nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Ausländer­zentralregister eingetragen waren, abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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