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30.04.2024
30.04.2024
12336 Landgericht Köln

Feuerwehr haftet für Schäden nach Kollision mit anderem PKW

07.10.2020Auch im Einsatz mit Martinshorn und Blaulicht muss der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs aufpassen, dass Beschädigungen an anderen Verkehrsteilnehmern verhindert werden. Das hat das Landgericht Köln entschieden und die Stadt Köln dazu verurteilt, die durch ein Feuerwehrauto verursachten Schäden an einem PKW zu ersetzen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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