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28.04.2024
28.04.2024
11992 Amtsgericht Frankenthal

Fahrzeugtür-Unfall: Aussteigender darf von rückwärts Kommende nicht gefährden - Vorbeifahrender muss Sicherheitsabstand einhalten

18.08.2020Wer aus einem Fahrzeug aussteigt, muss dabei insbesondere das Vorrecht des fließenden Verkehrs mit höchster Vorsicht beachten, weshalb er den Verkehr durch die Rückspiegel und erforderlichenfalls durch die Fenster genau beobachten muss und die Wagentür nur öffnen darf, wenn er sicher sein kann, dass er keinen von rückwärts Kommenden gefährdet; einen Vertrauensschutz zugunsten des Aussteigenden auf Einhaltung eines ausreichenden Sicherheits­abstandes des Vorbeifahrenden gibt es dabei nicht. Anhaltende oder parkende Fahrzeuge dürfen nur passiert werden, wenn dem Vorbeifahrenden die Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes möglich ist. Welcher Seitenabstand als ausreichend angesehen werden kann, lässt sich nicht allgemein festlegen, sondern kann nach ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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