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29.04.2024
29.04.2024
19641 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Fahrzeughalter hat Kosten für gewaltsames Öffnen seines mit laufenden Motor abgestellten Fahrzeugs zu tragen

07.11.2022Wird ein Fahrzeug mit laufenden Motor geparkt, so muss der Fahrzeughalter die Kosten für das gewaltsame Öffnen des Fahrzeugs tragen. Solange sich der Fahrzeughalter oder der Fahrer nicht in Ruf- oder Sichtweite befindet, besteht keine Pflicht zur Suche nach ihm. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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