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28.04.2024
28.04.2024
12200 Finanzgericht Münster

FG Münster: Wohnungseinrichtung ist nicht in den Spekulationsgewinn einzubeziehen

16.09.2020Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungs­geschäft zu unterwerfen. Dies hat das Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 3. August 2020 (Az. 5 K 2493/18 E) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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