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27.11.2025
27.11.2025
27434 Europäischer Gerichtshof

EuGH zur Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Profilen von Verdächtigen

26.11.2025Die Polizeibehörden eines Mitgliedstaats können auf der Grundlage interner Vorschriften entscheiden, ob es erforderlich ist, die biometrischen und genetischen Daten einer strafrechtlich verfolgten oder einer Straftat verdächtigten Person zu speichern. Sofern das nationale Recht angemessene Fristen für die Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt, muss darin nicht unbedingt eine Höchstdauer der Speicherung vorgesehen sein. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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