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04.05.2024
04.05.2024
10141 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindes­wohl­gefährdung voraus

08.01.2020Willigt der geschiedene Mann nicht ein, dass seine Tochter den Namen des neuen Ehemanns der Mutter trägt, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen, wenn die sogenannte Einbenennung "erforderlich" ist. Eine Kindes­wohl­gefährdung ist für die Ersetzung nicht erforderlich. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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