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05.12.2025
05.12.2025
27475 Landgericht Köln

Errichtung von Toren stellt noch keine unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts dar

05.12.2025Im Grundbuch gesicherte Wegerechte auf Nachbargrundstücken um das eigene Grundstück zu erreichen sind weit verbreitet. Doch was gilt, wenn der Nachbar auf dem Weg eine Toranlage errichtet? Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Errichtung von Toren an sich noch keine unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts darstellen muss und ein Anspruch auf Abwehr einer daraus resultierenden bloßen Beeinträchtigung der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegt, die hier abgelaufen war.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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