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10.09.2025
10.09.2025
25086 Becherpfand

Pfand für Glüh­wein­tasse oder Glüh­wein­becher auf Weihnachts­markt: Darf man den Glüh­wein­becher behalten und mit nach Hause nehmen?

18.12.2024Für viele Menschen gehört es an Weihnachten dazu, bei einem schönen Weihnachts­markt­besuch einen Glühwein zu trinken. Dieser wird in der Regel in einer Glüh­wein­tasse oder einem Glüh­wein­becher serviert. Da ein solcher Glüh­wein­becher oft mit schönen Weihnachts­motiven geschmückt ist, möchte vielleicht der ein oder andere Weihnachts­markt­besucher den Becher behalten und als Erinnerung mit nach Hause nehmen. Dass sie auf den Becher oder die Tasse einen Pfand gezahlt haben, ist vielen dabei egal. Das Pfand wird einfach als „Kaufpreis“ angesehen. Doch ist es überhaupt erlaubt die Glüh­wein­tasse mitzunehmen?Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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